Stand Juli 2026
Pflegegrad 3: Leistungen verständlich erklärt
Pflegegrad 3 eröffnet höhere Beträge für Pflegegeld oder ambulante Pflegesachleistungen und weitere Hilfen für die Pflege zu Hause.
| Leistung | Orientierungswert 2026 |
|---|---|
| Pflegegeld | 599 € monatlich |
| Pflegesachleistungen | bis 1.497 € monatlich |
| Entlastungsbetrag | bis 131 € monatlich |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | bis 42 € monatlich |
| Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | gemeinsam bis 3.539 € jährlich |
| Wohnumfeldverbesserung | bis 4.180 € je Maßnahme |
Leistungen kombinieren
Wird ein ambulanter Pflegedienst nur teilweise genutzt, kann ein anteiliges Pflegegeld verbleiben. Die genaue Höhe hängt vom verbrauchten Anteil der Pflegesachleistungen ab.
Entlastung organisieren
Bei Ausfall oder Urlaub der Pflegeperson können Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege relevant sein. Seit Juli 2025 steht dafür grundsätzlich ein gemeinsamer Jahresbetrag zur Verfügung.